FAQs – Häufig gestellte Fragen

Im nachfolgenden FAQ beantwortet die Peter Leuenberger AG die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Kaminfeger, Heizungen, Rauchgasmessungen etc. zudem freuen wir uns Ihre individuellen Fragen telefonisch, per Mail oder via Formular zu beantworten.

Die FAQs behandeln die folgenden Fragen:

FAQ: Werden Öl und Gas Heizungen verboten?

Für den Ersatz von fossiler Wärmeerzeugung in Wohnbauten sind weitere Auflagen in Planung beispielsweise sollen in den Jahren 2018 bis 2020 die Normen der sogenannten «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn 2014) in die kantonalen Energiegesetze aufgenommen werden. Die MuKEn 2014 sehen unter anderem vor, dass beim Ersatz von Öl- oder Gasheizungen unter gewissen Bedingungen ein Anteil der Wärme durch erneuerbare Energiequellen zu erzeugen ist – jedoch steht ein Verbot von Ölheizungen nicht zur Debatte.

Die Medien

Durch vereinzelte missverständliche Medienberichte sind die Besitzer von Ölheizungen heute teilweise verunsichert folglich wissen sie nicht, was die Zukunft für sie bringen wird. Der «MuKEn-Leitfaden für Ölheizungen» der Informationsstelle Heizöl schafft Klarheit, indem er übersichtlich die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigt, welche sich für die Gebäude mit Ölheizungen auch nach der Einführung der MuKEn anbieten. Wer beispielsweise einen Anteil erneuerbare Energie für die Wärmeerzeugung installieren möchte oder muss, ist gut beraten, wenn er bei der Ölheizung bleibt und diese zum Beispiel mit einer Solarthermieanlage kombiniert.

MuKEn-Flyer

Flyer Heizungsverbot MuKEn

FAQ: Was ist bei einem Kaminbrand zu tun?

Checkliste:

  1. Ruhe bewahren
  2. Feuerwehr benachrichtigen (Telefonnummer 118 oder 112)
  3. Verständigen Sie wenn möglich Ihren zuständigen Kaminfeger
  4. Personen und Tiere in Sicherheit bringen
  5. Schieber und Klappen zu 2/3 schliessen (nie ganz schliessen!)
  6. Luftzufuhr bei der Feuerungsanlage schliessen
  7. Kontrolle der Feuerung, resp. Kaminanlage auf der ganzen Länge auf Rauch oder Feueraustritt
  8. Schliessen Sie jegliche Fenster/Dachluken (besonders wichtig auf dem Estrich)
  9. Schütten Sie niemals Wasser in den brennenden Kamin!

Merkblatt der GVB für die Feuerwehren

FAQ: Kann ich mein Kaminfeger selber wählen / aussuchen?

Im Kanton Bern besteht zurzeit ein Kaminfegermonopol das heisst, dass die Kaminfeger fix zugeteilt sind. Im Streitfall, resp. im Fall von Unzufriedenheit kann ein Kaminfegerwechsel beim zuständigen Regierungsstatthalter beantragt werden.

FAQ: Was bedeuten die verschiedenen Heizölsorten “Extraleicht” (EL) und “Ökoöl”?

Die Anforderungen an das Heizöl, das in der Schweiz verbrannt werden darf, sind in der LRV (Anhang 5, Ziffer 1) geregelt.

Öl-Qualität Euro (EL) Öko-schwefelarm
Schwefelgehalt max. mg/kg 1‘000 50
Stickstoffgehalt max. mg/kg Nicht limitiert 100
Oberer Heizwert (Ho) min. kWh/l 10.6 10.6

Definition der Begriffe:

Schwefelgehalt (S)

Der natürliche Anteil an Schwefel im Brennstoff wird von der Rohölqualität beeinflusst demzufolge muss in der Raffinerie je nach Rohölsorte ein zusätzlicher Aufwand für die Entschwefelung geleistet werden. Der Schwefel oxidiert bei der Verbrennung zu SO2 zudem greifen die sauren Abgase und Kondensate die Metalle an und fördern die Korrosion zudem wird durch die alkalische Kesselreinigung die Oberfläche wieder neutralisiert.

Stickstoffgehalt (N)

Im Brennstoff ist Stickstoff organisch gebunden, dieser wird bei den heute eingesetzten Brennersystemen fast vollständig im Verbrennungsprozess zu Stickoxid NOx umgewandelt.

Oberer Heizwert (Ho)

Der Heizwert wird umgangssprachlich (unpräzise) „Energiegehalt“ oder „Energiewert“ genannt und gibt an wie viel Energie pro Mengeneinheit im Brennstoff enthalten ist.

FAQ: Wie häufig sind Heizungen, Öfen oder andere Feuerungseinrichtungen zu reinigen und zu kontrollieren?

Die Mindestanzahl der jährlichen Kontrollen oder Reinigungen ist beispielsweise im Brandschutzmerkblatt der Gebäudeversicherung Bern (GVB) festgelegt.

FAQ: Ich habe ein Service-Abo, brauche ich den Kaminfeger trotzdem?

Ja, dessen ungeachtet gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen der Berner Gebäudeversicherung (GVB).

FAQ: Kaminfeger als Glücksbringer?!

Früher arteten Hausbrände schnell zu Quartier- oder Dorfbrände aus, wodurch die Arbeit des Kaminfegers als Präventionsmassnahme von grosser Bedeutung war. Demzufolge galt der Kaminfeger seither als Glücksbringer.

Der Kaminfeger reinigte und pflegte die Feuerungsanlagen und Feuerstätten, so dass weniger Brände entstanden. Aufgrund dessen existiert der Aberglaube, dass es beispielsweise Glück bringt, wenn man einen Kaminfeger berührt.

FAQ: Wie viel Luft braucht eine Verbrennung?

Bei der Verbrennung wird gebundene chemische Energie in thermische Energie umgewandelt wobei bei diesem Vorgang, der auch Pyrolyse genannt wird, Sauerstoff mit reaktionsfreudigen Stoffen wie Kohlenstoff, Wasserstoff, Schwefel oxidiert. Damit eine saubere und effiziente Verbrennung ablaufen kann, benötigt das Feuer eine entsprechende Menge Sauerstoff welcher über die Verbrennungsluft zugeführt wird. Verbrennungsluft enthält zu 21 Prozent Sauerstoff, der bei jeder Verbrennung benötigt wird zudem sind 78 Prozent Stickstoff in der Luft gebunden.

Als Richtwerte werden folgende Angaben genutzt:

Für die vollständige Verbrennung von beispielsweise 1 Kubikmeter Gas oder 1 Liter Heizöl benötigt man unter dem Strich 10 Kubikmeter Verbrennungsluft.

  • Ölofen 6 kW 20 m3/h
  • Gasofen 6 kW 10 m3/h
  • Holzofen / Holzkochherd 12 kW 85 m3/h
  • Offenes Cheminée 6 kW 300 m3/h (Entspricht einer Feuerraumöffnung von 0.5 m2)

Damit diese Mengen Verbrennungsluft auch zum Feuer gelangen, sind entsprechende Öffnungen ins Freie zu gewährleisten obgleich dies über ein LAS (Luft Abgas System), über ein schräggestelltes Fenster, einer separaten Zuluft-Leitung oder ganz einfach mit einer Öffnung in der Wand ermöglicht wird.

Faustformel für die überschlägige Berechnung des Zu- oder Abluftquerschnittes.

A = K x P (> 150 cm2)

A = Lichter Zu- oder Abluftquerschnitt in cm2

P = Nennwärmeleistung des Feuerungsaggregates in kW

K = Beiwert (abhängig von der Art des Brennstoffes und von der Konstruktion des Feuerungsaggregates)

Für feste Brennstoffe (Holz): K = 10.3

Für flüssige Brennstoffe:

  •  Naturzugfeuerung K = 8.6 (Ölofen)
  •  Überdruckfeuerung K = 6.0 (Heizung mit Gebläsebrenner)

Für eine optimale Lösung fragen Sie uns, Ihren Kaminfeger.