Feuerungskontrolle – Messpflicht von Holzzentralheizungen bis 70 kW

Sie wissen nicht, ob Sie eine Feuerungskontrolle durchführen lassen sollen/müssen? Die Feuerungskontrolle ist eine wichtige Massnahme zur Reduktion von Schadstoffen – lesen Sie im folgenden Text mehr dazu.

Feuerungskontrolle – Wer ist genau betroffen?

Holz- und Kohle-Zentralheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) unter 70 kW sowie gewerblich genutzte Backöfen und Pizzaöfen waren bisher von der Messpflicht (Feuerungskontrolle) im Kanton Bern ausgenommen. Gerade diese Kleinfeuerungen tragen jedoch wesentlich zur Feinstaubbelastung unserer Atemluft bei, sofern sie nicht richtig gewartet sind. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Luftreinhalte-Verordnung angepasst und besagte Kleinfeuerungen und gewerblich genutzte Backöfen in die Messpflicht aufgenommen. Holzfeuerungen mit einer FWL grösser 70 kW sowie Restholzfeuerungen sind bereits seit längerem messpflichtig und werden hinsichtlich ihres Schadstoffausstosses regelmässig überprüft.

In den Gemeinden Attiswil, Bannwil, Berken, Farnern, Heimenhausen, Herzogenbuchsee, Inkwil, Niederbipp, Niederönz, Oberbipp, Rumisberg, Schwarzhäusern, Walliswil bei Niederbipp, Walliswil bei Wangen, Wangen an der Aare, Wangenried, Wiedlisbach, Wolfisberg und Wynau sind wir für die Feuerungskontrolle zuständig.

Wie läuft eine Feuerungskontrolle ab?

Die messpflichtigen Anlagen müssen alle 4 Jahre kontrolliert werden. Im ersten Durchgang informiert der Kanton Bern den Anlagenbetreiber, woraufhin ein Termin mit der Peter Leuenberger AG vereinbart wird. Eine Messung dauert ca. 2 Stunden.

Was ist Feinstaub?

Feinstaub bezeichnet sehr kleine Feststoffpartikel in der Luft. Diese können die Gesundheit auf verschiedenste Weise beeinträchtigen. So tragen sie zum Beispiel zu Lungenbeschwerden (Bronchitis, Asthma) sowie zu Schlaganfällen und Herzinfarkten bei. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen und chronisch Kranke. In der Schweiz kommt es regelmässig zu Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaubmessungen.

Kosten für eine Feuerungskontrolle

Die Gebühren (exkl. MwSt) sind in der kantonalen Gebührenverordnung (GebV) festgelegt und betragen:

  • 260 CHF für die Messung einer handbeschickten Anlage
  • 240 CHF für die Messung einer automatisch beschickten Anlage
  • 35 CHF für eine zusätzliche Staubmessung
  • Die Kantonsgebühr von 16 CHF wird ausschliesslich für periodische Messungen erhoben (nicht jedoch für Abnahme-, Nach- und Klagemessungen)

Haben Sie weitere Fragen?

Schreiben Sie uns noch heute!

Sie können sich auch direkt an den Immissionsschutz Kanton Bern wenden.

Kontaktdaten:

Amt für Umwelt und Energie (AUE), Tel. 031 633 57 80 oder E-Mail: info.luft@be.ch
Informationen zu Luftschadstoffen und der Entwicklung der Luftbelastung finden Sie unter: www.be.ch/luft

Feuerungskontrolle für Öl- und Gas-Heizungen im Kanton Solothurn

Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte bei Öl- und Gasfeuerungen bis zu einer Leistung von 1 MW wird anlässlich der periodischen Feuerungskontrolle im Auftrag des Eigentümers oder Betreibers durch die Peter Leuenberger AG geprüft. Diese Kontrolle ist in der Regel alle zwei Jahre fällig.

Wann die letzte Kontrolle war oder welche Werte Ihre Anlage hat, sehen Sie im Kaminfegerbüchlein, das auf Ihrer Anlage deponiert ist.

Wir sind zugelassen und auf der Zulassungsliste des Kanton Solothurn eingetragen. Zudem halten wir uns bei der Emissionsmessung an die Messempfehlungen Feuerungen vom BAFU.

Kosten für eine Feuerungskontrolle im Kanton Solothurn

Fragen Sie uns an, um die Feuerungskontrolle Ihrer Anlage durchzuführen.

Grenzwerte für Feuerungskontrollen

Die aktuellen Emissionsgrenzwerte für die Feuerungskontrolle gemäss LRV sind unter dem Link direkt beim AfU einsehbar.

Feuerungskontrolle für Öl- und Gas-Heizungen im Kanton Bern

Unser Aufgabengebiet

Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte bei Öl- und Gasfeuerungen bis zu einer Leistung von 1 MW wird anlässlich der periodischen Feuerungskontrolle im Auftrag der Einwohnergemeinden von der Peter Leuenberger AG geprüft. Diese Kontrolle ist in der Regel alle zwei Jahre fällig. Sollte die Anlage die Emissionsgrenzwerte deutlich unterschreiten, kann der Kontrollrhythmus auf vier Jahre verlängert werden (Bonus-Kriterien).

Wir sind für Sie da!

Um unsere Kund:innen zu entlasten, melden wir uns automatisch für die Kontrolle bei Ihnen an. Sollte der Termin nicht passen oder bereits ein Wunschtermin vorhanden sein, teilen Sie uns das bitte mit.

Wann die letzte Kontrolle war oder welche Werte Ihre Anlage hat, sehen Sie im Kaminfegerbüchlein, das auf Ihrer Anlage deponiert ist. Gerne informieren wir Sie auch darüber, dass wir uns bei der Emissionsmessung stets an die Messempfehlungen Feuerungen vom BAFU halten.

Grenzwerte für Feuerungskontrollen

Die aktuellen Emissionsgrenzwerte für die Feuerungskontrolle gemäss LRV sind unter dem Link direkt beim Amt für Umwelt und Energie (AUE) einsehbar.

Zu kontrollierende Anlagen

  • Feuerungsanlagen für die Warmwasseraufbereitung oder zu Kochzwecken
  • Anlagen für die Raumheizung
  • Anlagen für industrielle und gewerbliche Prozesse (Prozesswärme)

Schadstoffkontrolle

Mit modernster Arbeits- und Messtechnik kontrollieren und testen wir alte sowie neue Anlagen auf die verschiedenen Abgaswerte. Zuerst wird die Abgasanlage auf den Abgasverlust getestet und anschliessend führen wir einen Russtest durch. Diese Abgaskontrolle beinhaltet auch einen Kohlenmonoxid-Test (CO-Test) sowie einen Stickoxid-Test (NOx-Test).

Luftreinhalteverordnung

Bei der Durchführung von Feuerungskontrollen halten wir uns an die Luftreinhalteverordnung von 1985. Beim Bau von Feuerungsanlagen unterstehen der Brenner und Heizkessel technischen Anforderungen, die durch uns kontrolliert werden müssen. Auch der Betrieb der Heizanlage unterliegt lufthygienischen Anforderungen.

Beratung zur Feuerungskontrolle

Die Peter Leuenberger AG berät Sie gerne zu umweltschonenden Heizsystemen wie modernen Öl-, Holz- oder Gas-Feuerungen. Als Fachmann für Kaminreinigung, Brandschutz und Feuerungskontrollen sind wir Ihr kompetenter Partner.

direkte Terminanfrage:

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